Jetzt noch Förderung sichern!
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+++ Sofort verfügbare Lagerwagen +++ Solange der Vorrat reicht +++ Gültig bis 30.09.2023 +++
Jetzt sichern solange der Vorrat reicht – atzert:weber sichert Ihnen als Geschäftskunde die BAFA-Prämie² zu! Profitieren Sie auch nach dem 31.08.2023 als Gewerbekunde noch von 3.000 € BAFA-Förderung für z.B. den Audi Q8 e-tron. Als Geschäftskunde erhalten Sie bei uns den bestmöglichen Service, daher haben wir ein attraktives Paket aus Spitzentechnologie und Mobilität der Extraklasse für Sie zusammengestellt. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance und sichern Sie sich die noch heute Ihre BAFA-Prämie mit atzert:weber!
Audi Q8 advanced 50 e-tron quattro 250 kW (340 PS)
Ausstattungs-Highlights
Sonderzahlung (BAFA-Prämie²) | 3.000,00 € |
---|---|
Vertragsdauer | 48 Monate |
Jährliche Fahrleistung | 10.000 km |
Monatliche Leasingrate1 | 659,00 € |
48 mtl. Leasingraten á
659,00 €1,2
(zzgl. MwSt.)
Audi Q8 S line 50 e-tron quattro 250 kW (340 PS)
Ausstattungs-Highlights
Sonderzahlung (BAFA-Prämie²) | 3.000,00 € |
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Vertragsdauer | 48 Monate |
Jährliche Fahrleistung | 10.000 km |
Monatliche Leasingrate1 | 768,00 € |
48 mtl. Leasingraten á
768,00 €1,2
(zzgl. MwSt.)
Audi Q8 Sportback advanced 55 e-tron quattro 300 kW (408 PS)
Ausstattungs-Highlights
Sonderzahlung (BAFA-Prämie²) | 3.000,00 € |
---|---|
Vertragsdauer | 48 Monate |
Jährliche Fahrleistung | 10.000 km |
Monatliche Leasingrate1 | 798,00 € |
48 mtl. Leasingraten á
798,00 €1,2
(zzgl. MwSt.)
1 Ein Angebot der Audi Leasing für Businesskunden, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Zzgl. Überführungskosten, Zulassungskosten und MwSt.. Bonität vorausgesetzt. Das Angebot ist gültig bis 30.09.2023 und nur bei Neuzulassung bis zum 31.10.2023.
Nur gültig für Kunden / Interessenten, die mind. einen PKW (ausser Audi, Seat, ŠKODA, VW, Porsche) seit mehr als 6 Monaten im Besitz haben oder für Audi-Stammkunden unseres Hauses, deren Bestandsfahrzeug bei uns erworben wurde und nicht älter als 5 Jahre ist. Zum Zeitpunkt der Leasingbestellung muss der Kunde der berechtigten Zielgruppe angehören und unter der genannten Tätigkeit aktiv sein. Zur berechtigten Zielgruppe zählen: Gewerbetreibende Einzelkunden inkl. Handelsvertreter und Handelsmakler nach § 84 HGB bzw. § 93 HGB, selbstständige Freiberufler / Land- und Forstwirte, eingetragene Vereine / Genossenschaften / Verbände / Stiftungen (ohne deren Mitglieder und Organe). Wenn und soweit der Kunde sein(e) Fahrzeug(e) über einen gültigen Konzern-Großkundenvertrag bestellt, ist er im Rahmen des Angebots für Audi Businesskunden nicht förderberechtigt. Eine Inzahlungnahme ist nicht notwendig.
2 Die BAFA-Prämie in Höhe von 3.000,- € ist bereits im Leasing Angebot als Sonderzahlung berücksichtigt. Diese Prämie muss vom Kunden nicht mehr beantragt werden und wird vom atzert:weber Audi Zentrum Fulda übernommen. Das atzert:weber Audi Zentrum Fulda sichert Ihnen diese Prämie bis zum 30.09.2023 zu. Wir beraten Sie gern über die konkreten Einzelheiten.
Abgebildete Sonderausstattungen sind im Angebot nicht unbedingt berücksichtigt. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Stand 09/2023.
Unsere Ansprechpartner

Pascal Heldmann
Prokurist | Verkaufsleiter Standort Fulda
- pascal.heldmann@atzert-weber.de
- (06 61) 60 07 – 810
- Audi Zentrum Fulda /Autowelt Fulda

Liridon Shabani
mitverkaufender Verkaufsleiter Audi Zentrum Fulda
- liridon.shabani@atzert-weber.de
- (06 61) 60 07 – 815
- Audi Zentrum Fulda

Lukas Hohmann
Automobilverkäufer (Schwerpunkt Neuwagen)
- lukas.hohmann@atzert-weber.de
- (06 61) 60 07 – 814
- Audi Zentrum Fulda

Steffen Müller
Zertifizierter Automobilverkäufer (Schwerpunkt Gebrauchtwagen)
- steffen.mueller@atzert-weber.de
- (06 61) 60 07 – 816
- Audi Zentrum Fulda

Bellal Rafat
Automobilverkäufer (Schwerpunkt Gebrauchtwagen)
- bellal.rafat@atzert-weber.de
- (06 61) 60 07 - 813
- Audi Zentrum Fulda
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Weitere Angebote der atzert:weber Gruppe
*Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light
Vehicles Test Procedure) ermittelt, das ab dem 1. September 2018 schrittweise das frühere NEFZ-Verfahren (neuer europäischer Fahrzyklus) ersetzte.
Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfi ehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des
NEFZ-Verfahrens homologiert werden können, die Angabe der WLTP-Werte, welche wegen der realistischeren Prüfbedingungen in vielen Fällen höher
sind als die nach dem früheren NEFZ-Verfahren. Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.skodaauto.de/wltp.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.