
E-Auto Förderung 2026 – Bis zu 6.000 € Zuschuss
Dank Förderung sind Sie noch günstiger elektrisch unterwegs!
+++ Rückwirkend zum 01.01.2026* +++
Die neue E-Förderung macht Elektromobilität ab sofort noch attraktiver für private Käufer von batterieelektrischen oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen. Für viele Kundinnen und Kunden wird die Anschaffung eines elektrisch angetriebenen Fahrzeugs damit günstiger als ein vergleichbares Modell mit konventionellem Verbrennungsmotor.
So setzt sich Ihre Förderung zusammen
Die neue E-Förderung macht E-Mobilität ab sofort noch attraktiver. Für viele Kunden wird dadurch die Anschaffung eines elektrisch angetriebenen Fahrzeuges günstiger als ein vergleichbares Modell mit reiner Verbrennertechnologie.
Bis zu 6.000 €
Maximale Förderung für reine Elektrofahrzeuge
Einkommensabhängig
Gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen
Kinderzuschlag
Bis zu 1.000 € zusätzlich für Familien mit Kindern
Kauf oder Leasing
Förderung gilt für beide Finanzierungsarten
Förderungen für Privatkund:innen – auf einen Blick
Privatkund:innen können beim Kauf oder Leasing eines Fahrzeugs von einer staatlichen Förderung profitieren. Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für reine Elektroautos und 1.500 Euro für Plug-in-Hybride.
Zusätzlich kann ein einkommensabhängiger Bonus beantragt werden: Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 60.000 Euro erhalten einen Zuschuss von 1.000 Euro, bei einem Einkommen von maximal 45.000 Euro erhöht sich dieser Bonus auf insgesamt 2.000 Euro.
Ergänzend wird ein Kinderzuschlag in Höhe von 500 Euro pro Kind gewährt, maximal jedoch 1.000 Euro pro Haushalt.
Insgesamt ist somit eine Förderung von bis zu 6.000 Euro möglich, bestehend aus der Basisförderung, dem Einkommensbonus und dem Kinderzuschlag.
Weitere Informationen finden sich in den FAQ des Bundesministeriums.

Ihre Förderhöhe im Überblick
Die genaue Fördersumme richtet sich nach Fahrzeugtyp, Haushaltseinkommen und Kinderzahl.
Bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Haushalt ohne Kinder | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren |
Haushalt mit zwei oder mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| 85.001 bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 € |
| 80.001 bis 85.000 € | nicht förderfähig | 3.500 € | 4.000 € |
| 60.001 bis 80.000 € | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € |
| 45.001 bis 60.000 € | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € |
| bis 45.000 € | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € |
Bei Anschaffung eines förderfähigen Plug-In-Hybrids
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Haushalt ohne Kinder | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit zwei oder mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| 85.001 bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 2.500 € |
| 80.001 bis 85.000 € | nicht förderfähig | 2.000 € | 2.500 € |
| 60.001 bis 80.000 € | 1.500 € | 2.000 € | 2.500 € |
| 45.001 bis 60.000 € | 2.500 € | 3.000 € | 3.500 € |
| bis 45.000 € | 3.500 € | 4.000 € | 4.500 € |
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Die Förderung gilt für eine breite Palette von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden.
Neufahrzeuge
Erstmals in Deutschland zugelassen
Förderfähige Typen
BEV, Range Extender, PHEV mit <60g CO₂/km oder >80km elektrische Reichweite
Keine Preisobergrenze
Der Listenpreis ist nicht begrenzt
Mindesthaltedauer
36 Monate Haltepflicht nach Zulassung
*Die Atzert & Weber Holding GmbH & Co. KG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der hier aufgeführten Inhalte. Für die Beantragung, die Berechtigung und den Erhalt der Förderung ist in vollem Umfang der Kunde persönlich verantwortlich. Unsere Leasingangebote enthalten eine Sonderzahlung, die vom Kunden auch zu leisten ist, falls der Kunde die staatliche Förderung nicht erhält. Eine verbindliche steuerliche Beratung kann nur durch Ihren Steuerberater erfolgen.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Stand: 03/2026

